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E-Mobilität

Fahren Sie schon ein E-Auto oder steht die Anschaffung kurz bevor?

Wir informieren Sie über die Möglichkeit einer privaten Ladeeinrichtung (Wallbox) bei Ihnen daheim.

Ihr Elektroinstallateur ist für die Installation Ihrer Ladeeinrichtung da und steht Ihnen bei den Vorplanungen zur Seite.

Wir unterstützen den Aufbau von Ladeinfrastruktur und rüsten unser Netz für die kommenden Anforderungen. Damit wir dies sicher und schnell umsetzen können, sind Ladeeinrichtungen melde- bzw. genehmigungspflichtig.

Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kW sind meldepflichtig und müssen der GEW GmbH zur Information mitgeteilt werden. Sie können nach einer entsprechenden Mitteilung an uns eingebaut werden.

Verfügt Ihre geplante Ladeeinrichtung über eine Leistung von mehr als 12 kW gibt es eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Die GEW GmbH muss der Installation explizit zustimmen. Wir prüfen, ob wir die gewünschte Ladeleistung an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung stellen können oder ob wir den Netzanschluss bzw. das vorgelagerte Netz verstärken müssen.

Für die Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung benötigen Sie folgende Angaben:

  •           Ladeleistung Ihrer geplanten Ladeeinrichtung(en) in kW
  •           Anzahl Ladepunkte je Ladeeinrichtung
  •           Herstellerangaben, Modell
  •           Wenn die Messung Ihrer Ladeeinrichtung über einen vorhandenen Zähler erfolgen soll:                Ihre Zählernummer

Die Anschaffung einer privaten Ladestation/Wallbox wird vom Bund gefördert. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt über die KfW (Zuschussprogramm 440).

Checkliste zum KfW-Programm:

  •       Die Ladestation/Wallbox und ihre Nutzung entspricht den Vorgaben für die KfW-                          Förderbedingungen                 
  •       Die Ladestation/Wallbox ist bei der KfW als förderfähig gelistet.
  •       Die Ladestation/Wallbox muss durch eine eingetragene Elektrofachkraft installiert werden.
  •       Die Ladestation/Wallbox muss bei der GEW GmbH gemeldet werden.
  •       Zwischen Ladestation/Wallbox und Zählerplatz ist ein Installations-Leerrohr nach DIN                  18015-1 für eine nachträgliche kabelgebundene Kommunikation zu installieren.
  •       Eine verpflichtende Steuerung der Ladestation/Wallbox durch den Netzbetreiber wird bei            der GEW GmbH nicht gefordert.
  •       Eine Freiwillige Steuerung nach § 14a EnWG ist möglich. Die Umsetzung erfolgt nach den          aktuellen Vorgaben der GEW GmbH

 Ausführliche Informationen zum KfW-Programm erhalten Sie hier: