Förderprogramm zur Anschaffung von Energiesparenden Geräten
Ein echter Lebensabschnittspartner - ob Waschmaschine, Gefriergerät oder Kühl-Gefrierkombination - Haushaltsgeräte bleiben heute in der Regel 10 - 15 Jahre an Ihrer Seite. Deshalb lohnt es sich, beim Kauf nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Energieeffizienz des neuen Gerätes zu achten.
Neue Energielabels ab März 2021
- Die bisherigen Energielabels der Effizienzklasse A+++ bis D sind vor allem bei Produkten der sogenannten "weißen Ware" laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nicht mehr aussagekräftig.
- Die meisten Produkte befinden sich laut BMWi in den obersten Effizienzklassen, Unterschiede sind für die Verbraucher kaum mehr zu erkennen.
- Die EU hat deshalb beschlossen, zum ursprünglichen A- bis G-Label zurückzukehren und gleichzeitig die Effizienzklassen auf der Grundlage des aktuellen Standes der Technik und der voraussichtlichen Marktentwicklung neu zu skalieren.
- Die wichtigste Änderung besteht daran, dass die Plusklassen (A+++, A++, A+) entfallen. Darüber hinaus bleibt die Effizienzklasse A zunächst frei, sodass es zur Einführung des neuen Energielabels keine Produkte am Markt geben wird, die in der Effizienzklasse A zu finden sind. Bei Produkten, deren Energieeffizienz sich in Zukunft besonders stark verbessern dürfte, wird auch die Effizienzklasse B frei bleiben.
- Alle Produkte werden einer neuen Effizienzklasse zugeordnet.
- Die GEW GmbH wird ab der Umstellung im März 2021 nur noch Geräte mit der neuen Effizienzklasse C oder besser fördern.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Kunden der GEW GmbH.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Gefördert wird die Anschaffung von Waschmaschinen, Gefriergeräten und Kühl-Gefrierkombinationen, die mit dem EU Label C oder besser gekennzeichnet sind.
- Das Haushaltsgerät muss für den Eigenbedarf bestimmt sein und im Haushalt unserer Stromkunden eingesetzt werden!
- Wurde dem Stromkunden eine Förderung für einen Gerätetyp gewährt, so wird für den gleichen Gerätetyp erst wieder nach Ablauf von 5 Jahren eine erneute Förderung möglich (Ausschluss der Mehrfachförderung).
- Das Gerät muss bei einem örtlichen Elektrofachgeschäft gekauft werden. Die dazugehörigen Betriebe finden Sie am Ende dieser Seite
- Der Zuschussempfänger verpflichtet sich, seinen Strombedarf für zwei Jahre ausschließlich von der GEW GmbH zu beziehen. Bei einem vorzeitigen Versorgerwechsel ist der Zuschussbetrag zeitanteilig an die GEW GmbH zu erstatten.
Was bekomme ich?
- Die Förderung wird als Zuschuss gewährt
- Der Zuschuss beträgt bei Waschmaschinen und Gefriergeräten 50,- EUR pro förderfähigem Haushaltsgerät.
- Bei Kühl-Gefrierkombinationen beträgt die Förderung 30,00 €.
Was muss ich tun?
- Anträge können bei der GEW GmbH, Hohenzollernstr. 5-7, 72501 Gammertingen, angefordert oder als pdf-Format ausgedruckt werden.
- nach Vorlage der Rechnung sowie einer Herstellerbestätigung über die Eingruppierung des Haushaltsgerätes (Euro-Label C oder besser) überweisen wir Ihnen den Zuschuss auf Ihr Konto.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Unsere Partner
- Elektrotechnik Pflumm GmbH, Burladinger Str. 14, 72501 Gammertingen
- Elektrotechnik Röger, Danziger Str. 2, 72501 Gammertingen
- Elektrotechnik Rukwid GmbH, Mittelberg 2, 72501 Gammertingen
- Elektro-Stern GmbH, Marktstr. 1, 72501 Gammertingen