//..Häufige Fragen.

Häufig gestellte Fragen ...

  1. Werde ich von Ihnen informiert, falls sich die Preise der GEW verändern?
    Selbstverständlich werden Sie rechtzeitig über Preisänderungen informieren. Die neuen Preise werden auch im Internet aktualisiert.

  2. Wie erfolgt bei einer Preissenkung der GEW die Abgrenzung in der Rechnung?
    Dies kann durch Selbstablesung erfolgen oder der Stand wird auf Basis des letzten Verbrauches errechnet.

  3. Muss ich meinem Vermieter davon in Kenntnis setzen, dass ich meinen Stromanbieter wechsle?
    Nein, das ist nicht nötig.

  4. Ab wann können Sie mir Strom liefern?
    Die Kündigungsfrist bei Ihrem derzeitigen Stromversorger beträgt in der Regel 4 Wochen zum Monatsende.

  5. Wie hoch ist die Bearbeitungsgebühr?
    Eine Bearbeitungsgebühr fällt keine an.

  6. Was ist wenn ich mit meinem bisherigen Stromlieferanten einen längerfristigen Vertrag abgeschlossen habe?
    Auch das ist kein Problem. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie trotz des bestehenden Vertrages schon jetzt eine Entscheidung für die GEW GmbH fällen könnten. Wenn Sie uns eine Kopie Ihres alten Vertrages überlassen erledigen wir sämtliche Formalitäten für Sie. So haben Sie die Gewissheit, dass nach Ablauf Ihrer Laufzeit sich der Vertrag nicht mehr verlängert.

  7. Kann ich auch umweltfreundliche Energie von der GEW beziehen?
    Ja. Erkundigen Sie sich nach unseren günstigen Öko-Tarifen. Rund 100.000 kWh Strom liefert uns die Lauchert, weitere rd. 500.000 kWh regenerative Energie aus Wind, Wasser und Sonne nehmen wir im Rahmen des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien in jedem Jahr auf.

  8. Wer ist bei Störungen in der Stromversorgung für mich zuständig?
    Nach wie vor Ihr bisheriger Netzbetreiber. Er ist Eigentümer des Versorgungsnetzes und somit auch für den technischen Unterhalt zuständig.

  9. Wo erhalte ich bei der GEW GmbH schnell eine Auskunft?
    Telefonisch unter unsere Service-Nr.: 07574/406-162
    oder per E-Mail: info(at)gewgmbh.de